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Beratungsangebote

LEHREN HEISST, EIN LEBEN FÜR IMMER ZU BERÜHREN
(VERFASSER UNBEKANNT)

Gerne möchten wir Sie, liebe Eltern, vor und während der Schulzeit Ihres Kindes an der Grundschule Neuenhaus begleiten. Die Schullandschaft verändert sich und manches unterscheidet sich deutlich von dem, was Sie in Ihrer eigenen Schulzeit erlebt haben. So tauchen selbstverständlich Fragen auf, die wir Ihnen beantworten möchten. Des Weiteren möchten wir unsere Bildungs- und Erziehungsarbeit transparent und verlässlich tun. Das Gespräch mit Eltern und Kind ist uns dabei sehr wichtig.

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HIERZU MÖCHTEN WIR IHNEN DIE MODULE DER BERATUNGSMÖGLICHKEITEN AUFZEIGEN:

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Vor Schuleintritt besucht die Kooperationslehrerin der Grundschule Neuenhaus die verschiedenen Kindergärten bzw. Kindertageseinrichtungen und arbeitet mit Ihrem Kind. So können Sie als Eltern schon früh in der Zusammenarbeit mit den Erzieherinnen im Bedarfsfall gut beraten werden. Ein Elternabend zu Fragen zum Schulanfang ergänzt die Zusammenarbeit in diesem Kooperationsjahr. Bei der Schulanmeldung, die im Februar des letzten Kindergartenjahres stattfindet, melden Sie als Eltern Ihr Kind dann persönlich in der Schule an. Dort werden Sie von der Schulleitung bei besonderen Fragestellungen
(z. B. Zurückstellung vom Schulbesuch) zu einem Gespräch eingeladen.

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WÄHREND DER EINZELNEN SCHULJAHRE SETZEN SICH DIE BERATUNGSMÖGLICHKEITEN FORT:

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In allen Jahrgangsstufen gibt es zu Beginn des neuen Schuljahres und des zweiten Halbjahres einen Klassenpflegschaftsabend. Dort werden Sie über alle wichtigen Dinge informiert und es können klasseninterne Fragestellungen angesprochen werden.
Zusätzlich gibt es jederzeit die Möglichkeit, einen persönlichen Gesprächstermin mit den Klassen- oder Fachlehrer/-innen Ihres Kindes zu vereinbaren. Dazu nutzen Sie bitte das Hausaufgabenheft oder die Emailadresse der Schule, die Sie dieser Homepage entnehmen können.

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In den Klassen 1 und 2 gibt es zum Halbjahr ein Elterngespräch, zu dem Sie verbindlich eingeladen werden. Die Gespräche in Klasse 2 sehen auch die Beteiligung des Kindes vor.

Am Ende von Klasse 1 steht der Schulbericht und am Ende von Klasse 2 erhalten die Kinder ein Zeugnis mit Schulbericht und Noten in Deutsch und Mathematik.

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In den Klassen 3 und 4 dienen die Halbjahresinformationen bzw. das Zeugnis mit den Verbalbeurteilungen zur Rückmeldung. Zudem gibt es ein Elterngespräch zum Halbjahr von Klasse 3 und das Gespräch zur Grundschulempfehlung von Klasse 4. Ein Informationsabend für die Eltern der Viertklässler/-innen, zu dem im Herbst – für ganz Aichtal – eingeladen wird, begleitet die Beratung.

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DIAGNOSTISCHE LERNSTANDERHEBUNGEN

Ergänzt werden diese Beratungsmodule durch diagnostische Lernstanderhebungen. Dazu zählt die Durchführung von Tests, die eine mögliche Lese- und Rechtschreibschwäche oder eine Rechenschwäche aufzeigen können. Die Teilnahme an den bundesweiten Vergleichsarbeiten (VERA) in Klasse 3 lässt eine Einordnung des Leistungsvermögens der Kinder zu.

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Zudem haben Sie als Eltern zukünftig wieder die Möglichkeit, in einem geschützten Rahmen selbsttätig den Kontakt zu einer Beratungslehrerin  aufzunehmen. Die Beratungslehrertätigkeit an der Grundschule Neuenhaus wird fortgesetzt. In Kürze können Sie hier die erforderlichen Informationen finden oder Sie rufen vorab in der Grundschule Neuenhaus an.

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